Rechtsgebiete
IT-Recht

Dr. Martin C. Gessner LL. M.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Wo Technik auf Recht trifft
Digitale Innovation braucht rechtliche Präzision
Das IT-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete – es verlangt technisches Verständnis, präzise Vertragsgestaltung und ein Gespür für die Praxis digitaler Geschäftsmodelle. Unser Schwerpunkt liegt im Softwarerecht: Wir begleiten die Einführung und Umsetzung von IT-Projekten von der Vertragsgestaltung über die Projektphase bis zur erfolgreichen Implementierung.
Besondere Erfahrung haben wir in der Betreuung komplexer ERP-Systeme im Gesundheitswesen und in der Industrie. Wir vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer und sorgen dafür, dass Projekte rechtssicher, wirtschaftlich und termingerecht umgesetzt werden. Kommt es zu Auseinandersetzungen, vertreten wir Ihre Interessen in Verhandlungen oder formellen Verfahren mit technischer und juristischer Präzision.
Darüber hinaus beraten wir in allen Fragen des IT-Vertragsrechts, bei der Gestaltung von Lizenz- und Wartungsverträgen sowie im Bereich Datenschutz und IT-Compliance. Wir prüfen und entwickeln Lösungen, die nicht nur rechtlich Bestand haben, sondern auch den Anforderungen moderner Unternehmensstrukturen gerecht werden.
In allen Bereichen des IT-Rechts stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – mit Erfahrung, technischem Verständnis und einem klaren Blick für die Schnittstelle zwischen Recht und digitaler Praxis.
Dr. Martin C. Gessner LL. M.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Beratungsfelder
Beratung in allen Fragen des IT-Rechts
Rechtsberatung im IT-Recht
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Wir beraten Unternehmen und Entwickler in allen Fragen des IT- und Softwarerechts – mit technischem Verständnis, Präzision und dem Anspruch, digitale Projekte rechtssicher und wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten.






