Über uns

Justizrat Dr. Karl Gessner

„Erfahrung und Einfühlungsvermögen erst machen juristische Kompetenz vollständig.“

Wegbereiter unserer Kanzlei

Dr. Karl Gessner

Justizrat, Rechtsanwalt bis 2017

Dr. Karl Gessner, Rechtsanwalt seit 1964 und später mit dem Titel Justizrat ausgezeichnet, steht für Sorgfalt, Augenmaß und verlässliche Mandatsführung. Seine jahrzehntelange Praxis und Lehrtätigkeit haben Maßstäbe gesetzt – fachlich solide, menschlich zugewandt und stets dem guten Ergebnis verpflichtet.

Vita

  • Studium in Freiburg, Hamburg und München
  • Promotion in Saarbrücken
  • Rechtsanwalt seit 1964
  • Von 1971 bis 1995 Präsident des Saarländischen Anwaltvereins
  • Von 1973 bis 1997 Mitglied des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
  • Dozent beim Deutschen Anwaltsinstitut

Fachbereiche

  • Privates Baurecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Schiedsverfahren
  • Mediation

Fachpublikationen, Gremien & Mitgliedschaften

  • Mitautor: Münchener Prozessformularbuch; Mitautor: Beck’scher VOB/C-Kommentar
  • Fachbeirat der Zeitschrift Baurecht
  • Mitgliedschaften: Geschäftsführender Ausschuss der ARGE Bau- und Immobilienrecht im DAV; Netzwerk Bauanwälte; Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg e. V.

Erfahrung, die Werte schafft

Seit 1972 steht unser Name für Verlässlichkeit und Kompetenz.

Dr. Karl Gessner stand über Jahrzehnte für eine Rechtskultur, die Gründlichkeit mit Menschlichkeit verbindet. Sein Wirken hat Maßstäbe gesetzt – für juristische Exzellenz, persönliche Integrität und das Verständnis, dass gutes Recht immer auch Haltung bedeutet.