Partnerschaftsgesellschaft mbB

Rechtsgebiete

Die im Jahr 1972 gegründete Bau- und Wirtschaftskanzlei hat sich kontinuierlich weiterentwickelt. Heute sind an unserem Standort in Saarbrücken im Saarland sieben Rechtsanwälte tätig (davon 5 Fachanwälte), deren Fachwissen auf ihren Rechtsgebieten eine umfassende Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten gewährleistet. Mit Fachanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, IT-Recht und Verwaltungsrecht beraten wir Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen.

Unsere Tätigkeiten im Überblick

Baurecht,   Arbeitsrecht,   Mietrecht,   Immobilienrecht,   Wohneigentumsrecht,   Erbrecht,   Familienrecht,   Verkehrsrecht,   Vergaberecht,   Verwaltungsrecht,    IT-Recht

Das Baurecht hat viele Facetten. Die konstruktive Facette beschäftigt sich damit, Bauvorhaben vorzubereiten und sie zu begleiten. Das fängt mit der Baugenehmigung und der Vertraggestaltung zwischen Bauherrn, Architekten und weiteren Ausführenden an.

Die anderen Facetten des Baurechts betreffen in der Regel die Fälle, in denen etwas nicht so gelaufen ist, wie es geplant oder vorhergesehen war. Dazu gehört zum Beispiel der gesamte Komplex „Mängel am Bau“. Aber auch bei der Auslegung von Verträgen kann es mehrere Meinungen geben. Und manchmal ist ein Verhältnis der Beteiligten untereinander so zerrüttet, dass nur noch eine Vertragsauflösung oder
-kündigung hilft.

In allen diesen Fällen stehen wir mit Expertise, Sachverstand und Durchsetzungsvermögen an Ihrer Seite. Wir beraten und begleiten Sie und vertreten Sie bei Rechtsgesprächen oder vor Gericht. Und wir sprechen Ihre Sprache und können mit Begriffen wie Perimeterdämmung, Wärmedämmverbundsystem und Flachdachrichtlinie durchaus etwas anfangen.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen dann, wenn es Konflikte mit dem Öffentlichen Bau- oder Verwaltungsrecht zu geben droht. Hier sind besonderes taktisches Gespür und Erfahrung im Umgang gefragt.

Das Arbeitsrecht ist sehr facettenreich. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechtes wie z.B. bei Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, Abmahnungen oder Kündigungsschutzverfahren. Dabei geht es uns darum, die besondere individuelle Situation zu beleuchten und auch die menschlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Darüber hinaus beraten wir auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. So stehen wir sowohl Arbeitgebern als auch Betriebsräten zur Seite, wenn es um Fragen des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts geht.

Beim Mietrecht kümmern wie uns um alle Belange rund um die Gewerberaum- und Wohnraummiete. Dazu gehören die Gestaltung von Verträgen, das Aussprechen bzw. Abwehren von Kündigungen oder Mieterhöhungen sowie die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen. Wir beraten und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Wir beraten und betreuen Sie in allen Belangen die Immobilie betreffend. Unsere Leistungen umfassen u.a., Kaufverträge zu prüfen und anzufechten, Mängelrechte geltend zu machen und Sie in Fragen des Maklerrechts zu beraten. Außerdem vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Wir beraten und begleiten sie in allen Belangen rund um das Wohnungseigentum. Dabei prüfen wir Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, beraten Sie bei Eigentümerversammlungen und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, z.B. bei Anfechtungsklagen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der Erbfolge. Wir gestalten Ihre Erbfolge, setzen Testamente und Erbverträge auf bzw. prüfen diese. Wir unterstützen Sie dabei, Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche geltend zu machen und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

In den besonders sensiblen Fragen des Familienrechts stehen wir Ihnen mit großer Sorgfalt zur Seite. Wenn Trennung oder Scheidung anstehen, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht zu klären sind oder es um den Zugewinn geht, beraten wir Sie und vertreten Sie auch vor Gericht. Außerdem erstellen wir für Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Verkehrsunfälle können oft unabsehbare Folgen haben. Die Abwicklung, die Schadensregulierung oder die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz  oder Schmerzensgeld gegenüber der Versicherung sind leider nicht immer ohne Komplikationen durchsetzbar. Wir beraten und begleiten Sie von Beginn an und unterstützen Sie auch bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. durch Überprüfung eines erhaltenen Bußgeldbescheides und bei der Verhinderung eines Fahrverbotes.

Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand – ob Kommune, Kreis, Land oder europa – ergeben sich häufig besondere Schwierigkeiten. Hier beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie durch die einzelnen Verfahrensschritte. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten beraten und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

In einer Auseinandersetzung mit Behörden ist oft mehr die Strategie gefragt als der gesunde Menschenverstand. Hier bringen wir ein großes Erfahrungsspektrum für Sie ein. Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem im öffentlichen Baurecht, im Energiewirtschaftsrecht und im Immissionsschutzrecht.

Probleme bei der Erteilung einer Baugenehmigung, Streitigkeiten rund um den Brandschutz, der Widerspruch des Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung oder die Anfechtung von Bebauungsplänen gehören zu unserem klassischen Tätigkeitsfeld in diesem Rechtsgebiet.

Daneben unterstützen wir Sie auch bei Überprüfung und ggf. Anfechtung von Erschließungsbeitragsbescheiden oder anderen Beitrags- und Gebührentatbeständen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Softwarerechts. Dazu betreuen wir u.a. die Einführung neuer Softwareprodukte, beginnend bei der Vertragsgestaltung, durch die Projektphase bis zur Einführung. Wir stehen bei Streitfällen an Ihrer Seite – durch Verhandlung oder in förmlichen Verfahren.

Besondere Erfahrungen weisen wir im ERP-Bereich des Gesundheitswesens und der Industrie auf und betreuen hier sowohl die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite. Wir befassen uns mit allen Rechtsfragen im Bereich Unternehmens-IT, dazu gehören auch die Gestaltung von Websites und Fragen wie Aufklärungspflichten insbesondere nach Datenschutzgesichtspunkten.